Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Praxis‑Wissen‑Fuhrpark / AVB Job Check Logistik GmbH / AVB‑Nord (Inh. Mark Gosewehr)
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche von der
AVB Job Check Logistik GmbH sowie – je nach Leistungsart – durch
AVB‑Nord, Inhaber Mark Gosewehr, angebotenen Leistungen, insbesondere:
- Aktionstage „Praxis‑Wissen‑Fuhrpark AKTUELL“
- Intensivseminare
- Weiterbildungen, einschließlich Maßnahmen nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG)
- Vorträge und Impulse
Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Bestellers finden keine Anwendung, sofern ihrer Geltung nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.
2. Anmeldung und Vertragsschluss
(1) Die Anmeldung zu Veranstaltungen erfolgt stets als unverbindliche Anfrage und dient der verbindlichen Reservierung von Teilnehmerplätzen.
(2) Ein Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Buchungsbestätigung per E‑Mail durch den Veranstalter zustande.
(3) Eine automatische Buchung, eine Online‑Zahlung oder ein Vertragsschluss durch bloße Absendung eines Formulars findet nicht statt.
3. Teilnehmerplätze, Ersatzteilnehmer und Abrechnung
(1) Die Anmeldung bezieht sich auf eine bestimmte Anzahl von Teilnehmerplätzen.
(2) Die namentliche Benennung der Teilnehmenden ist nicht Bestandteil der Anmeldung und kann bis zum Veranstaltungsbeginn erfolgen. Ein Ersatz von Teilnehmenden durch andere Mitarbeitende desselben Unternehmens ist bis zum Veranstaltungsbeginn kostenfrei möglich.
(3) Die Abrechnung erfolgt auf Basis der verbindlich reservierten Teilnehmerplätze, unabhängig davon, ob alle reservierten Plätze tatsächlich wahrgenommen werden.
(4) Eine kostenfreie Reduzierung einzelner reservierter Teilnehmerplätze ist bis 5 Werktage vor Veranstaltungsbeginn möglich. Danach werden die entsprechenden Teilnahmegebühren in voller Höhe berechnet.
4. Stornierung durch den Besteller
(1) Eine vollständige Stornierung einer bestätigten Buchung ist bis 5 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei möglich.
(2) Bei späterer Stornierung werden die Teilnahmegebühren in voller Höhe berechnet.
(3) Diese Regelung gilt einheitlich für alle angebotenen Formate.
5. Durchführung der Veranstaltung und Absage durch den Veranstalter
(1) Eine Mindestteilnehmerzahl besteht nicht. Veranstaltungen können auch mit geringer Teilnehmerzahl durchgeführt werden.
(2) Der Veranstalter behält sich vor, eine Veranstaltung aus wichtigen Gründen abzusagen, insbesondere bei kurzfristiger Verhinderung des Referenten oder bei unvorhersehbaren Umständen, die eine Durchführung unmöglich machen.
(3) Eine Absage erfolgt so früh wie möglich und in Ausnahmefällen bis spätestens 30 Minuten vor Veranstaltungsbeginn über die im Anfrageformular angegebenen Kontaktdaten.
(4) Im Falle einer Absage durch den Veranstalter entstehen dem Besteller keine Teilnahmegebühren. Bereits geleistete Zahlungen werden vollständig erstattet.
(5) Zusätzlich wird für einen angebotenen Ersatztermin ein Nachlass von 10 % auf die Teilnahmegebühren gewährt.
6. Teilnahmegebühren, Rechnungsstellung und Zahlung
(1) Die Rechnungsstellung erfolgt nach Ablauf der jeweiligen Stornofrist und frühestens 5 Werktage vor Veranstaltungsbeginn.
(2) Die Zahlung der Teilnahmegebühren ist innerhalb von 7 Kalendertagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig. Die Zahlung erfolgt ausschließlich per Überweisung.
(3) Rechnungsempfänger ist das im Anfrageformular angegebene Unternehmen bzw. die dort hinterlegte Rechnungsanschrift.
(4) Änderungen des Rechnungsempfängers oder der Rechnungsanschrift nach erfolgter Rechnungsstellung sind grundsätzlich möglich. Für den hierdurch entstehenden Mehraufwand wird eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 30 € erhoben.
7. Umsatzsteuer
(1) Sämtliche angebotenen Leistungen unterliegen der gesetzlichen Umsatzsteuer in der jeweils gültigen Höhe.
(2) Die angegebenen Teilnahmegebühren verstehen sich, sofern nicht ausdrücklich anders ausgewiesen, zuzüglich Umsatzsteuer.
(3) Sofern Privatpersonen an Veranstaltungen teilnehmen, wird die Umsatzsteuer ebenfalls berechnet.
(4) Abweichende umsatzsteuerliche Praktiken anderer Anbieter bleiben für das Vertragsverhältnis ohne Bedeutung.
(5) Das umsatzsteuerliche Vorgehen des Veranstalters wurde gerichtlich bestätigt.
8. Haftung und fachliche Abgrenzung
(1) Die vermittelten Inhalte dienen der fachlichen Einordnung, Weiterbildung und Sensibilisierung. Sie stellen keine individuelle Rechts‑, Steuer‑ oder Unternehmensberatung dar und ersetzen eine solche nicht.
(2) Die Inhalte basieren auf dem zum Zeitpunkt der Veranstaltung bekannten Rechts‑ und Sachstand sowie anerkannten Rechtsquellen.
(3) Eine Haftung besteht ausschließlich bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten, insbesondere bei nachweislicher Bezugnahme auf objektiv falsche Rechtsquellen.
(4) Für betriebliche Entscheidungen oder Umsetzungen auf Grundlage der vermittelten Inhalte übernimmt der Veranstalter keine Haftung. Die Verantwortung liegt beim jeweiligen Unternehmen.
(5) Eine Haftung für Aussagen, die dem Veranstalter oder Referenten nachträglich zugeschrieben werden, jedoch nicht Bestandteil der Veranstaltung waren, ist ausgeschlossen.
9. Organisation und Abrechnung
(1) Die organisatorische Durchführung der Veranstaltungen erfolgt durch die AVB Job Check Logistik GmbH.
(2) Die fachliche Durchführung sowie die Abrechnung können – abhängig von Veranstaltungsart und erforderlichen behördlichen Anerkennungen – durch AVB‑Nord, Inhaber Mark Gosewehr, erfolgen.
(3) Der jeweilige Vertragspartner und Rechnungsaussteller wird in der Buchungsbestätigung bzw. Rechnung eindeutig benannt.
10. Teilnahme‑ und Weiterbildungsnachweise
(1) Für Aktionstage wird nach vollständiger Teilnahme je Teilnehmer eine Teilnahmebescheinigung ausgestellt und ausschließlich digital als PDF übermittelt.
(2) Für Intensivseminare wird nach vollständiger Teilnahme eine Weiterbildungsbescheinigung ausgestellt, ebenfalls ausschließlich digital.
(3) Bei Inhalten nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz werden die entsprechenden Kenntnisbereiche aufgeführt.
(4) BKrFQG‑Weiterbildungen werden ausschließlich in anerkannten Schulungsräumen der AVB‑Nord durchgeführt und durch eine Eintragung beim Kraftfahrt‑Bundesamt bescheinigt.
(5) Die Ausstellung der Nachweise bzw. KBA‑Eintragung erfolgt spätestens 14 Tage nach Veranstaltungsende.
(6) Nachweise werden nur für tatsächlich anwesende Teilnehmende ausgestellt.
11. Form von Erklärungen und Kommunikation
(1) Alle rechtlich relevanten Erklärungen bedürfen der Textform (E‑Mail).
(2) Andere Kommunikationswege, insbesondere telefonische oder mündliche Erklärungen, sind unwirksam.
(3) Erklärungen gelten mit Zugang im E‑Mail‑Postfach des Veranstalters als zugegangen.
12. Datenspeicherung
(1) Personenbezogene Daten von Bestellern, Ansprechpartnern und Teilnehmenden werden zum Zwecke der Vertragsdurchführung gespeichert und verarbeitet.
(2) Die Datenspeicherung erfolgt u. a. in einer Cloud‑basierten IT‑Infrastruktur (Microsoft Office 365).
(3) Weitere Informationen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung auf der Website.
13. Gerichtsstand
Ist der Besteller Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich‑rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand Nienburg (Weser). Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
14. Schlussbestimmungen
(1) Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform (E‑Mail).
(2) Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
